Die vierte Risikoklasse des EU AI Act ist die Restkategorie ohne verpflichtende Auflagen. Was hierhin fällt, warum es die größte Klasse ist und welche Pflichten trotzdem gelten.
Die dritte Risikoklasse des EU AI Act verbietet nichts und verlangt keine Konformitätsbewertung — sie verlangt Offenlegung. Was Art. 50 fordert, wen es trifft und wo die Grenzen liegen.
Die oberste Risikoklasse des EU AI Act: Art. 5 verbietet acht KI-Praktiken vollständig. Welche das sind, wo die Grenzen liegen und wie man sie erkennt.